Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachfolgend Kunde) werden nicht automatisch akzeptiert, es sei denn sie werden behandelt, und schriftlich durch den Unternehmer zugestimmt.

2. Es gelten die SIA Normen, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Wenn im Angebot nicht anders erwähnt, hat das schriftliche Angebot eine Gültigkeit für die Dauer von 2 Monaten ab Ausgabedatum.

4. Das Angebot bzw. das Projekt wird aufgrund der seitens des Kunden gemachten Angaben erstellt und ist zu prüfen. Entsprechen die vom Kunden gemachten Angaben nicht den tatsächlichen Verhältnissen oder wurde der Unternehmer von Umständen, die Änderungen oder eine andere Ausführung bedingt hätten, nicht in Kenntnis gesetzt, so gehen die entsprechenden Kosten zulasten des Kunden.

5. Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtig, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben oder zu vernichten / löschen.

6. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

7. Bestellungen für Dienstleistungen nach Aufwand, werden zu den aktuellen Stundentarifen abgerechnet. Wenn keine Vereinbarung in Wartungs- und Rahmenverträge besteht, werden bei Leistungen nach 17.00Uhr, sowie bei Samstag- Sonn und Feiertagen, Piket- und Arbeitszeiten-Zuschläge erhoben.

8. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

9. Wenn nichts anderes vereinbart, gehen allfällige während der Ausführung eintretende allgemeine Lohnerhöhungen sowie allgemeine Preiserhöhungen der Materialien zu Lasten des Kunden. Lediglich ein Pauschalpreis schliesst Teuerungen aus, jedoch ausgeschlossen vom Pauschalpreis sind Positionen, welche der definitiven Auswahl des Bauherrn unterliegen, wie z.B Sanitärapparate. Diese werden zu Preisen des Zeitpunktes der Auswahl abgerechnet. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer und anderer Steuern oder Gebühren sind jedoch immer vom Kunden zu übernehmen.

10. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

11. Fälle höherer Gewalt berechtigen den Unternehmer, die Erbringung ihrer Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis und das Beseitigen der direkten Folgen andauern. Solche Terminverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche weder das Unternehmen noch der Kunde zu vertreten haben und durch welche das Unternehmen die Erbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Terrorakte, Pandemien, Naturkatastrophen, Energie- und Rohstoffmängel, etc.

12. Wurde der Kundendienst mit einer Kontrolle, Reparatur, Behebung oder Instandstellung beauftragt, welche aber nicht durchgeführt werden konnte, wegen Unverhältnismässigkeit oder Nichtausführbarkeit, werden die erbrachten Leistungen dennoch geschuldet, sollte die darauffolgend erstellte Offerte für die Ersatzlieferung durch den Kunden nicht bestellt werden.

13. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen im Rückstand, ist der Unternehmer ohne weiteres befugt, die weitere Ausführung der Vertragsarbeiten einzustellen und vom Kunden Sicherheiten zu verlangen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seite 2 / 2 Version 14.11.2023

14. Der Vertragspartner anerkennt eine Versicherungsgarantie als Stelle für die Gewährleistung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

15. Der Kunde hat die ausgeführten Leistungen des Unternehmers innert angemessener Frist zu prüfen und dem Unternehmer eventuelle Mängel sofort schriftlich bekannt zu geben, ansonsten gelten die Leistungen des Unternehmers als abgenommen bzw. genehmigt.

16. Mit dem Gebrauch von Installationen, Anlageteilen, Geräten und Apparaten im Sinne eines dafür bestimmten ordentlichen Betriebs, beginnt die eigentliche Gewährleistungsfrist, auch wenn diese nicht mittels Abnahme- oder Übergabeprotokolle dokumentiert wurden.

17. Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre ab Abnahme oder Gebrauch der gelieferten Waren und Werke. Für Apparate und Maschinen gilt in jedem Fall und maximal die jeweilige Garantie / Gewährleistung des entsprechenden Herstellers / Lieferanten.

18. Jede Gewährleistung fällt dahin, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde bei einem Mangel nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft. In jedem Fall ist dem Unternehmer Gelegenheit zu geben, einen allfälligen Mangel zu beheben.

19. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden infolge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Kunden oder von Dritten.

20. Für bauseits geliefertes Material übernimmt der Unternehmer keine Garantie, ausser es wird in schriftlicher Form eine andere Vereinbarung getroffen.

21. Die Gewährleistung ist aber in jedem Fall davon abhängig, dass die seitens des Herstellers sowie des Unternehmers vorgeschriebene Wartung durchgeführt wurde. Ein entsprechender Nachweis hat durch den Kunden auf Verlangen schriftlich beigebracht zu werden.

22. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehalt-Möglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

23. Das Unternehmen haftet für unmittelbare und direkte Schäden, die das Unternehmen bei der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht hat, bis zum Betrag von maximal und gesamthaft CHF 10’000’000.00 (zehn Millionen Schweizer Franken). Jede weitergehende Haftung für Schäden aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen, so insbesondere die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden und reine Vermögensschäden (z.B. Umsatzausfälle, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Regressforderungen etc.).

24. Die Zahlungsbedingungen sind in der Preiszusammenstellung erwähnt.

25. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden den Kunden in Rechnung gestellt.

26. Das Unternehmen und seine Lieferanten verpflichten sich, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen des Heimatlandes zum Umgang mit Mitarbeitenden, Umweltschutz und Arbeitssicherheit einzuhalten. Das Unternehmen und seine Lieferanten sorgen dafür, dass bei seinen Tätigkeiten nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weitestgehend minimiert werden.

 27. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

28. Ergänzende Informationen betreffend dem Datenschutz sind unter folgendem Link ersichtlich: [PDF Klausel Datenschutz AGB]

29. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich. 30. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

30. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

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